Steuerliche Behandlung der Nebenkosten und der Instandhaltungsrücklage bei Einkünften aus der Vermietung von Eigentumswohnungen
Steuerliche Behandlung der Nebenkosten und der Instandhaltungsrücklage bei Einkünften aus der Vermietung von Eigentumswohnungen Leider halten sich einige hartnäckige Gerüchte, wie mit den Nebenkosten in der Einkommensteuererklärung bei der Vermietung von Eigentumswohnungen umgegangen werden muss. Wenn sie noch nie etwas von der „Nettomethode“ gehört haben, seien sie froh und vergessen sie es gleich wieder, denn die ist nirgendwo gesetzlich geregelt, taucht aber in der Praxis gelegentlich auf, ähnlich wie Nessi in Loch Ness und bekanntlich sind beide nicht real. Grundsätzlich gilt nämlich: Im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung[1] sind alle laufenden Einnahmen und Ausgaben im Jahr der Zahlung zu erfassen, ohne das etwas in einer Nebenrechnung oder gedanklich saldiert wird, wenn man einmal von (Gebäude-)Abschreibungen absieht. Quelle: Gemini 1. Mieteinnahmen Als Mieteinnahme ist zwingend die Nettokaltmiete zzgl. der laufenden Nebenkosten (im Ergebnis also die Bruttom...