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Es werden Posts vom Februar, 2026 angezeigt.

Kurz-Ratgeber: Verspätungszuschläge vermeiden - Am Beispiel der Einkommensteuererklärung

Kurzratgeber Verspätungszuschläge vermeiden  - Am Beispiel der Einkommensteuererklärung Auch in den schwierigen Zeiten der COVID Pandemie war die rechtzeitige Festsetzung und Zahlung der Steuern und die zeitnahe Erledigung der Veranlagungsaufgaben durch Steuerpflichtige, deren Berater und durch die Finanzverwaltung zu gewährleisten. Auch wenn die Abgabefristen deutlich verlängert waren, um die fristgerechte Abgabe der Steuererklärungen sicherstellen, nutzt die Finanzverwaltung insbesondere auch den (automatisierten) Verspätungszuschlag. Daher ist es für Steuerzahler wichtig, mit den Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Verspätungszuschlags vertraut zu sein. Der Berater hingegen muss in der Lage sein zu erkennen, was auf ihn bzw. seine Mandanten zukommen kann und welches Rechtsmittels wann eingesetzt werden sollte, um gegen festgesetzten Verspätungszuschläge vorzugehen. I. Verspätungszuschläge - § 152 AO Die Festsetzung eines Verspätungszuschlags nach § 152 AO kommt bei allen Steuer...

Wann besteht eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung

Veranlagungspflichten zur Einkommensteuer Die Veranlagungspflicht zur Einkommensteuer von beschränkt und unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern ist an unterschiedlichen Stellen des Einkommensteuergesetzes geregelt.  Besteht (ausnahmsweise) keine Veranlagungspflicht, so handelt es sich um eine Antragsveranlagung und für diese besteht keine Veranlagungsfrist zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung (sehr wohl aber eine Festsetzungsfrist, also eine Frist, ab der eine freiwillige Steuererklärung nicht mehr möglich ist) und damit auch kein Recht des Finanzamtes einen Verspätungszuschlag festzusetzen. Es ist also von elementarer Bedeutung die Veranlagungspflichten zu kennen, um mögliche Verspätungszuschläge und weitere Nachteile zu vermeiden. Quelle: Rüdiger Urbahns 1. Unbeschränkte Steuerpflicht Dies betrifft Steuerzahler (natürliche Personen) mit Wohnsitz (§ 8 AO) oder gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) in Deutschland (§ 1 Abs. 1 Satz 1 EStG) im jeweiligen Veranlagungszeitra...