Verrechnungspreisdokumentation: Wesentliche Erleichterungen für kleinere Unternehmen gemäß § 6 GAufzV
Verrechnungspreisdokumentation: Wesentliche Erleichterungen für kleinere Unternehmen gemäß § 6 GAufzV Unternehmen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen unterliegen in Deutschland grundsätzlich der besonderen Aufzeichnungspflicht nach § 90 Abs. 3 AO . Die Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung (GAufzV) konkretisiert diese Anforderungen, sieht jedoch in § 6 signifikante Erleichterungen für „kleinere Unternehmen“ vor, um den administrativen und bürokratischen Aufwand zu reduzieren. Quelle: Gemini 1. Der Kern der Erleichterungsregelung Die Erleichterung basiert auf der gesetzlichen Annahme, dass in kleineren Unternehmen regelmäßig keine hochkomplexen Sachverhalte vorliegen, die eine proaktive Dokumentation rechtfertigen . .. In der Praxis ergeben sich daraus drei wesentliche Punkte: Entfall der Vorrats-Dokumentation: Es besteht keine Pflicht, laufend eine formelle, schriftliche länderspezifische Dokumentation ( Local File ) oder eine Transaktionsmatrix zu erstellen und vorzuh...