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Es werden Posts vom Januar, 2026 angezeigt.

Geänderte Besteuerung der Seefahrer nach dem DBA Liberia - Geänderte Besteuerung ab 2026

Es sieht so aus, dass das BMF nunmehr eine explizite Anwendung der Neuinterpretation des Flaggenstaatprinzips auf das DBA Liberia folgt.   Siehe hierzu bisher das BMF-Schreiben v. 12.12.2023, BStBl 2023, S.2179, Tz. 404 anwendbar bis einschließlich 2025:   „Soweit in Deutschland ansässige Besatzungsmitglieder ihre Tätigkeit auf einem Schiff unter liberianischer Flagge ausüben und sich das Schiff im Hoheitsgebiet von Liberia oder auf hoher See aufhält, ist Liberia als Tätigkeitsstaat anzusehen. Nach Seerecht wird eine Tätigkeit in internationalen Gewässern dem Staat zugeordnet, dessen Flagge das Schiff trägt. Hält sich das Schiff dagegen im Hoheitsgebiet Deutschlands auf, steht das Besteuerungsrecht für die darauf entfallenden Einkünfte Deutschland zu, weil insoweit der Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers zugleich dessen Tätigkeitsstaat ist.“   Siehe hierzu nunmehr das neue BMF-Schreiben v. 19.12.2025 (Änderungsschreiben zum obigen BMF-Schreiben), Tz. 404 ab 2026:   ...